Für die landwirtschaftlichen Unternehmer gelten in vielen Gesetzen Spezialvorschriften, deren Kenntnisse Grundvoraussetzung sind für eine erfolgreiche Beratung, sei es im Verwaltungsrecht, im Steuerrecht oder aber auch im Zivilrecht z. B. bei den Vorschriften über das Landpachtrecht. Die Vermittlung dieser Kenntnisse war Gegenstand der Fortbildung zum Fachanwalt für Agrarrecht.
Der Schwerpunkt meiner Beratung liegt auch im Agrarrecht bei der Unterstützung des Generationswechsels. Die Übergabe land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe stellt eine Spezialmaterie dar, die besondere Herausforderungen an den die Übertragung begleitenden Rechtsanwalt stellt. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung habe ich festgestellt, dass bei der Betriebsnachfolge – und das gilt nicht nur für land- und
forstwirtschaftliche Unternehmen – verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, abzustimmen und nicht nur auf die reine Rechtsberatung beschränkt sind. Bei der Beratung im Zusammenhang mit Unternehmens-nachfolge stellen sich eine Reihe typischer Probleme:
• rechtliche Aspekte,
• steuerrechtliche Aspekte,
• betriebswirtschaftliche Fragen,
• psychologische Fragen.
Es handelt sich um eine sehr komplexe Materie, denn es geht darum, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Beteiligten zu einem
Ausgleich zu bringen. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung ist es mir meistens gelungen, in den Familien Frieden zu stiften.
Die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe werden dann mit Forderungen überzogen, wenn sie Teile des übernommenen Hofes verkaufen. Sie können gegenüber ihren Geschwistern zur Zahlung zusätzlicher Abfindungen verpflichtet sein. Mein Ziel ist es, auch hier mit Augenmaß den Gang zu den Landwirtschaftsgerichten zu vermeiden und außergerichtlich eine Lösung zu finden, gleichwohl die Vorschrift
(§ 13 Höfeordnung) kompliziert und sehr Streit behaftet ist.